top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) einschließlich Hausordnung, Sicherheits- und Haftungsregelungen
 

1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote des Keramikhofs Aachen, insbesondere für:

  • die offene Werkstatt

  • den Brennservice

  • Kurse, Workshops und Veranstaltungen

  • Kindergeburtstage und Gruppenangebote

1.2 Kurse sind Veranstaltungen mit Anleitung.
1.3 Die offene Werkstatt bezeichnet die eigenverantwortliche Nutzung von Arbeitsplätzen, Werkzeugen, Maschinen und Drehscheiben ohne dauerhafte Anleitung.
1.4 Anbieter ist der Keramikhof Aachen.
1.5 Teilnehmende sind alle Personen, die Angebote des Keramikhofs nutzen.

2. Vertragsabschluss und Anerkennung der AGB

2.1 Mit der Buchung eines Angebots, der Nutzung der offenen Werkstatt oder der Abgabe von Werkstücken zum Brennen werden diese AGB anerkannt.
2.2 Buchungen können online, schriftlich oder persönlich erfolgen.
2.3 Die Darstellung der Angebote stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.
2.4 Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Die jeweils gültigen Preise werden vor Ort und auf der Website bekannt gegeben.
3.2 Die Nutzung der offenen Werkstatt wird zeitbasiert im Viertelstundentakt abgerechnet. Die Abrechnung der Nutzungszeit erfolgt im Viertelstundentakt. Beginn und Ende der Nutzungszeit werden jeweils auf das nächste volle Viertelstundensegment aufgerundet. Ein Nutzungsbeginn nach Beginn eines Viertelstundensegments gilt als Beginn dieses Viertelstundensegments; ein Nutzungsende nach Beginn eines Viertelstundensegments wird bis zum Ende dieses Viertelstundensegments berechnet.
3.3 1 kg Ton kostet 10 €, darin enthalten ist der erste Brand (Schrühbrand).
3.4 Beim Glasieren werden die bereits gebrannten Werkstücke vorab gewogen.
3.5 1 kg glasierter, bereits gebrannter Ton kostet 37 €, darin enthalten sind:

  • Glasurverbrauch

  • zweiter Brand (Glasurbrand)

3.6 Die Abrechnung erfolgt auf Basis des Gewichts.
3.7 Die Zahlung ist unmittelbar nach Nutzung bzw. vor dem Brand fällig.
3.8 Eine Erstattung bei misslungenen Werkstücken ist ausgeschlossen.

4. Rücktritt durch Teilnehmende (Kurse & Kindergeburtstage)

4.1 Ein Rücktritt muss schriftlich erfolgen.
4.2 Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung.
4.3 Es gelten folgende Stornofristen:

  • bis 15 Tage vor Termin: kostenfrei

  • 14 bis 7 Tage vor Termin: 50 %

  • ab 7 Tage vor Termin: 100 %

4.4 Grund der Stornierung ist unerheblich ( Krankheit eingeschlossen)
4.5 Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht.
4.6 Bei Nichterscheinen wird die volle Gebühr berechnet

4.7 Verspätung verkürzt die Kurszeit ohne erstattung

5. Ausschluss durch den Anbieter

5.1 Bei Ausfall durch Krankheit oder höhere Gewalt wird ein Ersatztermin angeboten.
5.2 Wird ein Ersatztermin nicht wahrgenommen, besteht kein Anspruch auf Erstattung.
5.3 Der Anbieter behält sich vor, Teilnehmende bei Fehlverhalten auszuschließen.
5.4 Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin

6. Teilnahmebedingungen

6.1 Mindestalter

Die Teilnahme an Angeboten sowie die Nutzung der Werkstatt ist grundsätzlich erst ab einem Mindestalter von 18 Jahren gestattet.

6.2 Minderjährige

Minderjährige Personen dürfen die Werkstatt nur nutzen, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt, aus der ausdrücklich hervorgeht, dass die Nutzung der Werkstatt ohne Aufsicht gestattet ist.

Ohne eine entsprechende schriftliche Einverständniserklärung ist eine Teilnahme nicht zulässig.

6.3 Aufsichtspflicht

In der Werkstatt des Keramikhof Aachen wird keine Aufsichtspflicht übernommen.
Dies gilt insbesondere auch für minderjährige Personen.

Sofern Minderjährige die Werkstatt nutzen, erfolgt dies entweder:

  • unter unmittelbarer Aufsicht einer erziehungsberechtigten Person oder

  • auf Grundlage einer schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, die eine unbeaufsichtigte Nutzung ausdrücklich erlaubt.

6.4 Teilnahme nach Einweisung

Die Teilnahme an Angeboten sowie die Nutzung von Arbeitsplätzen, Maschinen, Drehscheiben und sonstigen Einrichtungen ist nur nach vorheriger Einweisung gestattet.
Den Anweisungen des Werkstattpersonals ist jederzeit Folge zu leisten.

6.5 Ausschluss bei Alkohol- oder Drogeneinfluss

Personen, die erkennbar unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden bzw. die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigenden Substanzen stehen, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden.

Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Entgelte besteht in diesem Fall nicht.

7. Nutzung der offenen Werkstatt

7.1 Die Nutzung erfolgt eigenverantwortlich und auf eigene Gefahr.
7.2 Es besteht keine dauerhafte Betreuung oder Anleitung.
7.3 Die offene Werkstatt ist ausdrücklich für selbstständiges Arbeiten vorgesehen.
7.4 Werkzeuge, Maschinen und Drehscheiben sind sachgemäß zu benutzen.
7.5 Arbeitsplätze sind nach Nutzung sauber zu hinterlassen.
7.6 Tonreste sind fachgerecht zu entsorgen.
7.7 Beschädigungen sind unverzüglich zu melden.
7.8 Vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden werden in Rechnung gestellt.
7.9 Fremdmaterialien dürfen nur nach vorheriger Zustimmung verwendet werden.
7.10 Benennungen und Ofenbedienung erfolgen ausschließlich durch den Anbieter.

8. Brennservice

8.1 Der Brennservice steht für externe Werkstücke zur Verfügung.
8.2 Die Brände erfolgen überwiegend nachhaltig mit Solarstrom.
8.3 Es werden ausschließlich geeignete Ton- und Glasurarten akzeptiert.
8.4 Nicht geeignete Materialien werden nicht gebrannt.
8.5 Keramik ist ein handwerklicher Prozess. Es besteht keine Garantie für:

  • Risse, Bruch oder Verzug

  • Glasurfehler oder Farbabweichungen

  • Schäden durch Trocknungs- oder Brennprozesse

8.6 Der Brennservice erfolgt auf eigenes Risiko der Kund*innen.
 

8.7 Zulässige Materialien und Angaben der Kundinnen und Kunden

Im Rahmen des Brandservices werden ausschließlich Tonarten, Glasuren und Materialien akzeptiert, die dem Keramikhof Aachen bekannt sind oder deren Eignung für den jeweiligen Brand eindeutig angegeben wurde.

Kundinnen und Kunden sind verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu verwendeten Tonarten, Glasuren, Brenntemperaturen sowie zur ausreichenden Trocknung der Werkstücke zu machen.

Werden unzutreffende oder unvollständige Angaben gemacht und entstehen dadurch Schäden, insbesondere durch:

  • das Festkleben von Werkstücken auf Brennplatten,

  • das Schmelzen von Werkstücken,

  • das Explodieren von Werkstücken,

  • oder Schäden an anderen Werkstücken, Brennplatten oder dem Brennofen,

haftet die Kundin oder der Kunde für die daraus entstehenden Schäden.
Dies gilt insbesondere auch für Schäden an fremden Werkstücken.

Der Keramikhof Aachen übernimmt in diesen Fällen keine Haftung.

8.8 Kleinmengen- und Bearbeitungspauschale

Für Werkstücke mit einem Abgabegewicht von unter 1,5 kg wird eine Kleinmengen- und Bearbeitungspauschale in Höhe von 25,00 € berechnet.

Diese Pauschale fällt unabhängig von der Art des Brandes an.

8.9 Preise für Brennleistungen

Die Abrechnung der Brennleistungen erfolgt nach Gewicht der abgegebenen Werkstücke.

Es gelten folgende Preise:

  • Schrühbrand: 16,00 € pro Kilogramm

  • Glasurbrand: 24,00 € pro Kilogramm

Alle Preise verstehen sich inklusive der für den Brand notwendigen Energie- und Betriebskosten.

9. Fertigstellung, Lagerung und Abholung

9.1 Fertigstellungsdauer

Die Fertigstellung von Werkstücken im Rahmen des Brandservices erfolgt nicht zu festen Terminen.
Aufgrund der nachhaltigen Ausrichtung des Keramikhof Aachen und der überwiegenden Nutzung von Solarstrom für die Brennvorgänge behalten wir uns vor, für die vollständige Bearbeitung eines Auftrags eine Dauer von bis zu vier Wochen einzuplanen.

Der Keramikhof Aachen ist bemüht, die Fertigstellung in einem möglichst kürzeren Zeitraum zu realisieren. Ein Anspruch auf eine bestimmte Bearbeitungs- oder Fertigstellungsdauer besteht jedoch nicht.

9.2 Brennintervalle und Ofenauslastung

Brennvorgänge erfolgen grundsätzlich erst dann, wenn der jeweilige Brennofen vollständig ausgelastet ist.
Ein Brand unmittelbar nach Abgabe einzelner Werkstücke oder am Folgetag ist nicht geschuldet.

Die Einordnung der Werkstücke in einen Brennvorgang erfolgt abhängig von:

  • Ofenkapazität,

  • Ton- und Glasurart,

  • Brennprogramm,

  • sowie der wirtschaftlich sinnvollen Auslastung des Brennofens.

Hierdurch kann es zu intervallbasierten Brennzeiten kommen, die sich auf die Gesamtdauer bis zur Fertigstellung auswirken( bis zu 4 Wochen).

9.3 Lagerung nach Fertigstellung

Nach Abschluss des Brandes werden die Werkstücke für einen angemessenen Zeitraum zur Abholung bereitgestellt (8 Wochen).
Die Kundinnen und Kunden werden über die Fertigstellung informiert, auf der webseite im Bereich Status.

Eine dauerhafte Lagerung ist nicht geschuldet. Der Keramikhof Aachen behält sich vor, bei einer übermäßig langen Lagerung die Entsorgung zu veranlassen.

9.4 Abholung

Die Abholung der fertigen Werkstücke erfolgt zu den bekanntgegebenen Öffnungszeiten.
Ein Versand von Werkstücken ist nur nach gesonderter Vereinbarung möglich.

10. Haftung

10.1 Die Nutzung der Angebote erfolgt auf eigene Gefahr.
10.2 Der Anbieter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
10.3 Keine Haftung besteht für:

  • Kleidung, Taschen, Wertgegenstände

  • Risse, Verzug, Glasurfehler

  • materialbedingte Werkstoffreaktionen

  • Schäden durch andere Teilnehmende

10.4 Für Minderjährige besteht eine Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten.

11. Hausordnung und Sicherheit

11.1 Die Hausordnung ist verbindlich.
11.2 Sicherheitsanweisungen sind jederzeit einzuhalten.
11.3 Technikräume und Brennofenbereiche dürfen nicht betreten werden.

12. Hausrecht

Der Anbieter behält sich vor, Personen bei:

  • grobem Fehlverhalten

  • Missachtung von Sicherheitsregeln

  • Störung des Betriebs

von der Nutzung auszuschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.

13. Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Nutzung der Werkstatt sowie die Teilnahme an Angeboten des Keramikhof Aachen setzen die Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der Hausordnung, Sicherheits- und Haftungsregelungen voraus.

Die Anerkennung erfolgt im Rahmen der Anmeldung, Buchung oder Nutzung der Werkstatt, unabhängig davon, ob diese digital oder in Papierform erfolgt.

14. Eigenverantwortung und Haftung

Alle Tätigkeiten in der Werkstatt erfolgen auf eigene Gefahr. Die nutzende Person trägt das Risiko für Verletzungen, insbesondere durch Ausrutschen, Stolpern, Schnittwunden, Quetschungen, falsche Körperhaltung oder unsachgemäßen Umgang mit Werkzeugen, Maschinen, Ton, Wasser oder Ausrüstung.

Der Keramikhof Aachen haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

Es besteht keine Haftung für Schäden oder Verlust an Kleidung, Taschen, Schmuck, technischen Geräten oder sonstigen persönlichen Gegenständen.

Eine Aufsichtspflicht gegenüber Minderjährigen besteht nicht, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

15. Keramik als Material – kein Anspruch auf Ersatz

Keramik ist ein empfindliches Material. Werkstücke können während der Trocknung, Lagerung, des Transports, Glasierens oder Brennens reißen, platzen, sich verziehen oder vollständig zerstört werden.

Ein Anspruch auf Wiederholung, Ersatz, Erstattung oder Herausgabe von Scherben besteht nicht.
Beschädigte Werkstücke und Scherben werden vollständig entsorgt.

16. Ausschluss vom Brand ungeeigneter Werkstücke

Werkstücke können ohne Anspruch auf Erstattung vom Brand ausgeschlossen werden, wenn sie ungeeignet sind, insbesondere bei:

  • zu dicken oder ungleichmäßigen Wandstärken

  • feuchten oder nicht vollständig durchgetrockneten Stücken

  • instabilen, überhängenden oder schlecht verbundenen Formen

  • unleserlicher oder fehlender Beschriftung

  • festgeklebten Stücken (z. B. auf Gipsplatten)

  • ungeeigneten oder fremden Glasuren

  • Fremdmaterialien, insbesondere Gips (Explosionsgefahr)

  • sonstigen Merkmalen, die Werkstatt, Brennofen oder andere Werkstücke gefährden

Die Entscheidung über die Brennbarkeit liegt ausschließlich beim Werkstattpersonal.

17. Sorgfaltspflichten der nutzenden Personen

Werkzeuge, Drehscheiben, Maschinen, Eimer, Tische sowie die gesamte Einrichtung sind sorgfältig zu behandeln.

Schäden sind unverzüglich zu melden. Eigenständige Reparaturen sind nicht gestattet.

Die nutzende Person haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Beschädigungen.

18. Hausordnung und Sicherheitsvorschriften

18.1 Kleidung und Schmuck

  • Lange Haare sind zusammenzubinden.

  • Schmuck wie Ringe, Armbänder, Uhren, Ketten, Ohrringe, Piercings, Fitnessbänder oder Schlüsselbänder sind abzulegen oder zu sichern.

  • Es dürfen keine losen Ärmel, Kordeln, Schals, Kapuzenbänder oder Fransen getragen werden.

  • Es sind feste, geschlossene Schuhe zu tragen.

  • Kleidung muss so beschaffen sein, dass sie nirgendwo hängenbleiben kann.

18.2 Verhalten in der Werkstatt

  • Nicht rennen, springen oder schubsen.

  • Keine Wasserschlachten oder „Spaßaktionen“ mit Ton.

  • Keine riskanten Scherze.

  • Rücksichtnahme gegenüber anderen.

  • Teilnahme nicht unter Alkohol-, Drogen- oder starkem Medikamenteneinfluss.

19. Maschinen und Drehscheiben

  • Die Nutzung von Maschinen und Drehscheiben ist nur nach Einweisung gestattet.

  • Eingriffe in laufende Maschinen sind untersagt.

  • Arbeitsflächen sind sauber zu halten, Stolperfallen zu vermeiden.

20. Ordnung und Reinigung

  • Werkzeuge sind unmittelbar nach Gebrauch zu reinigen und zurückzulegen.

  • Arbeitsflächen sind vollständig zu reinigen, einschließlich Tonresten.

  • Drehscheiben sind vollständig zu reinigen (Wanne, Rand, Boden).

  • Tonreste sind ordnungsgemäß zu entsorgen.

  • Es dürfen keine Stoffe in Abflüsse gegeben werden, die dort nicht hineingehören.

21. Brennofenbereich

  • Der Brennofen darf niemals geöffnet, berührt oder betreten werden.

  • Sicherheitsabstände sind jederzeit einzuhalten.

  • Es dürfen keine Gegenstände auf dem Brennofen abgestellt werden.

22. Minderjährige

Minderjährige dürfen die Werkstatt nur unter vollständiger Aufsicht durch erziehungsberechtigte Personen nutzen, sofern keine andere ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.

23. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

bottom of page